10.3.2.10. Aufwand von J._____ im November 2023 In Bezug auf den behaupteten Aufwand von 2 Stunden, der J._____ am 23. November 2023 im Zusammenhang mit der Abschlusspräsentation angefallen sein soll, hat die Beklagte einerseits das Ausmass des Aufwands von 2 Stunden bestritten und andererseits, dass die Stunden verrechnet werden dürfen (Duplik Rz. 65).