zweckmässig gewesen sein sollen. Den übrigen Aufwand von insgesamt 118 Stunden für die Erarbeitung des Finanzmodells sowie die Erstellung der Präsentationsunterlagen und die Durchführung der Abschlusspräsentation vom 23. November 2023 sowie eine Anpassung vom 24. November 2023 hat die Beklagte nicht bestritten. - 81 -