Die Behauptungs- und Beweislast für den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Weisung zur Einstellung der Arbeit als rechtsvernichtende Tatsache trifft die Beklagte.137 Nach Mitteilung vom 9. November 2023, wonach zur Verwertung der Markenrechte der E._____ eine Versteigerung durchgeführt werde und sich die CG._____ vorbehalte, die Marke selbst zu behalten, forderte die Beklagte O._____ sowie diverse Mitarbeiter der Kanzlei CH._____ AG auf, bis auf weiteres keine Aufwendungen zu tätigen (KB 97 MHH75).