10.3.2.8. Aufwand von O._____ im November 2023 Den nach Tagen aufgeschlüsselten Aufwand von O._____ im Monat November 2023 hat die Beklagte nur im Total der geltend gemachten Höhe von 25.5 Stunden bestritten, ohne dass aus ihren Bestreitungen hervorgeht, welche der geltend gemachten Aufwandpositionen sie konkret als nicht erbracht betrachtet. Damit sind ihre Bestreitungen ungenügend.