10.3.2.6. Aufwand von BO._____ im Oktober 2023 Für BO._____ macht der Kläger für den 24. Oktober 2023 einen Aufwand von 1.5 Stunden für "Abstimmung E._____" geltend. Beschrieben wird die Leistung als "Abstimmung mit O._____ zum Projektvorgehen, Schwerpunkten, Auswertung Datenraum, Erstellung Finanzmodell; siehe auch Timesheet O._____" (Replik Rz. 51). Die Beklagte hat nicht nur bestritten, dass dieser Aufwand angefallen ist, sondern auch, dass er im Interesse der Beklagten lag (Duplik Rz. 61). Die Ausführungen des Klägers zum angeblich angefallenen Aufwand sind nicht substantiiert genug, als dass darüber - 78 -