10.3.2.5. Aufwand von BP._____ im Oktober 2023 Die Beklagte führt aus, dass die interne Abstimmung über derart viele Personen nicht im Interesse der Beklagten gewesen sein könne, womit sie den Aufwand von BP._____ im Oktober 2023 bestreitet. Die Frage kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger die Höhe des für BP._____ zu vergütenden Stundenansatzes nicht dargetan hat (siehe E. 10.2.2.2.).