Dasselbe gilt für den Aufwand von 9 Stunden am 30. Oktober 2023. Hier gibt der Kläger an, dieser betreffe die interne Abstimmung zur Bearbeitung der Aufgaben, die weitere Durchsicht des Datenraums und die Erstellung einer Filialdatenbank, wobei letzteres 8.5 Stunden gebraucht habe (Replik Rz. 45). Dem Dokument "Store Portfolio Analyse E._____" ist als Quelle die E._____ Unternehmensplanung mit Stand 1. August zu entnehmen (KB 73). Mangels nachvollziehbaren Angaben kann nicht beurteilt werden, in welchem Umfang die Daten bearbeitet werden mussten und welche Leistung BK._____ zur Erstellung der Übersicht erbrachte.