Diese betreffen zunächst die geltend gemachten Aufwendungen vor dem 26. Oktober 2023. Am 25. Oktober 2023 habe O._____ nach Angaben des Klägers ein Telefonat mit P._____ zur Besprechung des Umfangs und Inhalts der Due Diligence Prüfung geführt. Hierfür möchte der Kläger der Beklagten einen Aufwand von 0.5 Stunden in Rechnung stellen. Im Anschluss an die Besprechung unterbreitete O._____ der Beklagten das schriftliche Angebot, das die Beklagte am 26. Oktober 2023 unterzeichnet retournierte (KB 2; KB 70). Das Gespräch erfolgte folglich im Hinblick auf einen möglichen Vertragsschluss.