10.3.2.2. Aufwand von O._____ im Oktober 2023 Soweit die Beklagte pauschal bestreitet, dass O._____ im Oktober insgesamt 8.5 Stunden für die Beklagte aufgewendet habe, ist die Bestreitung unzureichend (siehe oben E. 9.3.2.). Es ist nur auf die konkreten Bestreitungen der Beklagten einzugehen.