Schliesslich erlaubt auch der Umstand, dass die Finanzanalyse der D._____ AG Bezug auf vergangene Zeiträume nimmt, keinen Rückschluss darauf, dass das Finanzmodell (KB 79) bereits vor Vertragsabschluss erstellt worden wäre. Die von der Beklagten zitierten Stellen des - 75 -