10.3.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet, dass dem Kläger ein Honorar aus dem Vertrag E._____ zustehe (Antwort Rz. 53). Es sei anzunehmen, dass die D._____ AG bereits vor Vertragsabschluss mit der Beklagten die F._____ GmbH analysiert habe. Die BJ._____, welche die D._____ AG über mehrere Jahre beraten habe, sei im Besitz mehrere Kaufhäuser, in welchen auch Filialen von E._____ eingemietet gewesen seien. Es sei davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang bereits Analysen von E._____ im Auftrag von BJ._____ durchgeführt worden seien. Seitens der D.