Den angefallenen Zeitaufwand behauptet der Kläger in der Replik sodann im Einzelnen in chronologischer Aufstellung in den Rz. 43 ff. Weiter bestreitet der Kläger die Ausführungen der Beklagten, wonach die D._____ AG die F._____ GmbH bereits zu einem früheren Zeitpunkt analysiert habe. Die Arbeit der D._____ AG sei ausschliesslich im Auftrag und zugunsten der Beklagten entstanden. Insbesondere sei die D._____ AG im - 73 -