Am 6. Dezember 2023 habe die D._____ AG der Beklagten ein ausführliches Finanzmodell zukommen lassen (KB 79). Auf Grundlage verschiedener Annahmen sei für 33 Filialen die bisherigen Kennzahlen ermittelt sowie zukünftige Kennzahlen prognostiziert und aufgezeigt worden, wie und mit welchen Mitteln ein Szenario mit 33 Filialen potenziell eine langfristige Rentabilität hätte ermöglichen können. Es verstehe sich von selbst, dass bereits das Ermitteln von bisherigen Kennzahlen für 33 Filialen sowie auch das mathematische Prognostizieren von Zukunftsszenarien mit beträchtlichem Aufwand verbunden gewesen sei (Klage Rz. 55).