Am 23. November 2023 habe die D._____ AG der Beklagten eine umfangreiche Schlusspräsentation betreffend die Due Diligence von E._____ zukommen lassen (KB 78), welche die Ergebnisse nicht nur zusammengefasst habe, sondern auch sämtliche Resultate aus der Due Diligence zum Anlagevermögen, zu den Markenrechten, zu den Filialen, zur IT-Architektur sowie die Businessplanung mit verschiedenen zugrundeliegenden Szenarien darstellte. Haupterkenntnis sei gewesen, dass in der F._____ GmbH keine für den Geschäftsbetrieb der Beklagten unternehmenskritischen Assets mehr vorhanden waren (Klage Rz. 54). Am 6. Dezember 2023 habe die D.___