__ AG eine umfassende Liste mit Anlagevermögen der F._____ GmbH erstellt (Klage Rz. 53; KB 77). Zu den Vertragsverhandlungen sei zu sagen, dass im Rahmen der Due Diligence und der Erarbeitung des Businessplans zwar die dafür notwendigen Grundlagen geschaffen worden seien und dass ein Letter of Intent in Vorbereitung gewesen sei. Dieser sei jedoch nicht finalisiert worden. Der Grund sei gewesen, dass die F._____ GmbH als Zielgesellschaft nicht mehr intakt gewesen sei und dass vom Erwerb bzw. der Übernahme einzelner Aktiven und Verträge schliesslich Abstand genommen worden sei (Replik Rz. 145 f.).