10.2.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet, dass der Beizug von J._____ und BN._____ zulässig gewesen war und zum Stundenansatz von Fr. 249.00 habe abgerechnet werden dürfen. Diese seien im Vertrag nicht erwähnt und damit nicht mit der Vertragsausführung betraut gewesen (Antwort Rz. 55). Die im Vertrag nicht genannten Personen seien weder im Wissen noch nach Autorisation durch die Beklagte, respektive ohne zu klären, wie diese Personen abgerechnet werden können, zugezogen worden (Duplik Rz. 112). 10.2.2. Würdigung 10.2.2.1. Vertragswortlaut Der Vertrag enthält folgende Vereinbarung (KB 2 S. 3):