10.2. Vereinbarter Stundenansatz und Beizug weiterer Mitarbeitenden 10.2.1. Parteibehauptungen 10.2.1.1. Kläger Der Kläger führt aus, dass der Beizug von zusätzlichen Personen nicht ausgeschlossen gewesen sei. Dieser sei im Interesse der Beklagten erfolgt. Dies gelte besonders für ein Mergers & Acquisitions-Projekt wie das Projekt E._____, in welchem innert kürzester Zeit eine Due Diligence durchzuführen sei (Replik Rz. 156). Bei BK._____ und BL._____ handle es sich um Corporate Finance-Experten, bei BM._____ um einen Experten im Bereich Daten und Technologie. Sie seien von Beginn an im Projekt involviert gewesen (Replik Rz. 157). - 70 -