Die Beklagte habe durch die Beratung der D._____ AG massive finanzielle Schäden erlitten (Antwort Rz. 41). - 67 - 9.5.1.2. Kläger Der Kläger führt aus, es habe zwischen der D._____ AG und der Beklagten Gespräche über eine weitere Zusammenarbeit gegeben. Auf deren Grundlage sei eine neues Angebot ausformuliert worden. Die Beklagte habe solche Gespräche unterhalten, weil sie mit den Tätigkeiten der D._____ AG zufrieden gewesen sei. Dass die Beklagten nun im Nachhinein eine Unzufriedenheit daherrede, gründe einzig darin, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wolle (Replik Rz. 114).