Auch hinsichtlich der Verbesserung der Performance von bestehenden Geschäften habe die Beklagte feststellen müssen, dass es zu Verzögerungen der Umsetzung gekommen sei. Am 29. November 2023 habe P._____ ausgeführt, dass er seit acht Wochen auf die "Underperformance" gewisser Verkäufer aufmerksam mache und um Ersatz gebeten habe. Er habe ferner angemerkt, dass anscheinend gewisse Anstellungsgespräche geführt würden. Dieser Kommunikation müsse entnommen werden, dass die Abstimmung zwischen der Beklagten und der D._____ AG offenbar nicht immer optimal funktionierte.