Obwohl die Beklagte deutlich erklärt habe, was unter B2B-Business zu verstehen sei und was von der D._____ AG erwartet werde, sei die vertraglich vereinbarten Leistungen in diesem Bereich nicht erbracht worden. Die B2B- Aufgabe sei schlichtweg ignoriert worden. Es sei zu keinem Aufbau von Kontakten zu B2B-Kunden resp. entsprechenden Kollaborationen gekommen, die die Produktion für Dritte angekurbelt hätte und es sei keine klare Positionierungsstrategie verfolgt worden, die den Aufbau des Wholesale- Business effektiv ermöglicht hätte (Duplik Rz. 19).