_ schliessen würde oder bereits geschlossen habe und folglich über eine grosse Menge an Mobiliar und anderen Gegenständen verfügte. Es sei beabsichtigt gewesen, dieses Inventar zu erwerben, einzulagern und es bei der Eröffnung neuer Geschäfte wiederzuverwenden, um unternehmerische Risiken stark einzugrenzen und um eine genügend hohe Anzahl von Geschäften eröffnen zu können, die den Break Even ermöglicht hätten. Die Beklagte habe aber erkennen müssen, dass diverse Hürden nicht genommen worden seien, so bspw. die Planung der Kassen, die für U._____ speziell hätten registriert werden müssen.