vorangegangen, so dass die Beklagte Anfang Dezember 2023 habe feststellen müssen, dass das Zeitfenster für eine wirtschaftliche Weiterverfolgung der Eröffnung von Geschäften in W._____ verpasst worden sei. Das Zeitfenster sei kritisch gewesen, da bekannt gewesen sei, dass BJ._____ viele Warenhäuser in U._____ schliessen würde oder bereits geschlossen habe und folglich über eine grosse Menge an Mobiliar und anderen Gegenständen verfügte.