(Position 10 der Spesenübersicht) die Behauptung gegenüber, der Kläger sei am 19. Oktober im Büro der D._____ AG gewesen und habe das Review der Geschäfte in Z._____ und QV._____ durchgeführt. Am 18. Oktober werden Ausgaben für Parken in Z._____ (Pos. 11) und SR._____, sowie eine nicht weiter begründete Verpflegung im AL._____ (Pos. 12) und in X._____ (Pos. 16) auf, obwohl sich der Kläger gemäss Tabelle nur in Z._____ befunden haben will.