9.4.2.3. Verrechenbare Aufwendungen Der Kläger hat in Klage und Replik den Gesamtbetrag der Spesen geltend gemacht. Für die detaillierten Angaben verweist er auf die Spesenabrechnungen Oktober und November (KB 99 f.). Diese listen chronologisch die jeweiligen Auslagen samt Datum, Betrag und Art der Ausgabe auf. Jede Position ist nummeriert und die meisten sind mit einem entsprechenden Spesenbeleg (Bild) verknüpft. Die Spesenabrechnungen sind übersichtlich und ohne Weiteres nachvollziehbar.