9.4.2.2. Geschuldete Währung Die Spesenabrechnungen in KB 99 f. listen die Spesen in Euro auf. Da der Vertrag zwischen der D._____ AG und der Beklagten eine Vergütung in Schweizer Franken vorsieht (KB 1), verlangt der Kläger zu Recht auch die Rückvergütung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftrag in Franken. Soweit die Zahlung in Euro erfolgte, ist der Ersatz der Auslage zum Wechselkurs im Zeitpunkt der Fälligkeit der Ersatzpflicht zu leisten (vgl. Art. 84 Abs. 2 OR).131