9.4.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet, dass die Auslagen in der gesamten, geltend gemachten Höhe angefallen und geschuldet seien. Abzurechnende Auslagen seien (nur) für Reisen und Aufenthalte vereinbart worden. Die Beklagte habe ein eigenes Spesenreglement, welches J._____ gekannt habe. Dieser habe gewusst, dass sich die Beklagte darauf bezogen und dieses als massgebend erachtet habe. Im Weiteren liessen sich etliche der geltend gemachten Auslagen nicht mit den Time Sheets in Einklang bringen (Antwort Rz. 94). Alsdann bestreitet die Beklagte diverse Positionen der Spesenabrechnung des Klägers im Einzelnen (Duplik Rz. 95 f.).