9.4. Spesen 9.4.1. Parteibehauptungen 9.4.1.1. Kläger Der Kläger führt aus, bei den in Rechnung gestellten Spesen (vgl. KB 66 - 69) handle es sich um tatsächlich angefallene Auslagen, wobei die grösseren Beträge für Oktober und November insbesondere mit den V._____ reisen zusammenhängen würden (Replik Rz. 122; KB 99).