9.3.3. Fazit Honorarforderung Die Beklagte schuldet dem Kläger unter dem Vertrag Vertriebsorganisation damit ein Honorar für die erbrachten Leistungen von Fr. 90'636.00 (exkl. MwSt.). Auf dieses schuldet die Beklagte zudem die pauschalen Nebenkosten von 5 % (KB 1 Ziff. E Abs. 2). Letzteres gilt jedoch nicht für den Monat September 2023, für welchen der Kläger die pauschalen Nebenkosten nicht geltend gemacht hat (vgl. Klage Rz. 44 sowie KB 67).