Zusammenfassend schuldet die Beklagte dem Kläger den Aufwand bis einschliesslich 6. Dezember 2023 in einem Umfang von 14 Stunden. Die am 7. Dezember 2023 geltend gemachten 5 Stunden sind nicht zu vergüten. 9.3.2.5. Aufwand von L._____ und M._____ Als Grundlage für die Entwicklung der Format-, Sortiments- sowie Preisge- staltungs-Strategien der Beklagten erstellte die D._____ AG die Präsentation "Collection structure – Competitive analysis AD._____" (KB 98) (Replik Rz. 79 f.).