Die Beklagte bestreitet den Aufwand von insgesamt 19 Stunden im Dezember 2023. Es würden Aufwendungen für Bewerbungen in einer Höhe behauptet, die angesichts des verpassten Zeitfensters zur Anstellung von Verkaufspersonal nicht mehr im Interesse der Beklagten gelegen seien. - 56 - Obwohl P._____ am 7. Dezember 2023, 08:36 Uhr erläutert habe, dass die Leistungen einzustellen seien, seien an diesem 7. Dezember 2023 gemäss Time Sheet und Rz. 41 der Replik noch 5 Stunden für Bewerbungsgespräche aufgewendet worden (Duplik Rz. 56).