9.3.2.4. Aufwand von J._____ im Dezember 2023 Für Dezember 2023 behauptet der Kläger einen Aufwand von J._____ von insgesamt 19 Stunden, der sich wie folgt zusammensetzt (Replik Rz. 41): - 2 Stunden am 1. Dezember für die Durchführung von zwei Bewerbungsgesprächen (vgl. KB 96 M 1116); - 5 Stunden am 4. Dezember für die Durchführung von Bewerbungsgesprächen, die Auskunft über den Stand der Vermietergespräche, die Terminkoordination mit P._____ und die Abstimmung der Promotionen in den Verkaufsläden; - 2 Stunden am 5. Dezember im Zusammenhang mit der Besetzung der Filiale im AJ.