Im Übrigen führte J._____ mit der Beklagten einen Workshop zur Formats- und Sortimentsstrategie durch (Replik Rz. 39 S. 54 f.). - Für den 17. November 2023 macht der Kläger im Zusammenhang mit der Personalrekrutierung und der Terminfindung für die Vorstellungsgespräche vom 24. November 2023 einen Aufwand von 2 Stunden geltend. Die Beklagte bringt vor, dass die Organisation der Vorstellungsgespräche über AB._____ erfolgt sei (Duplik Rz. 91), was zutrifft (vgl. KB 96 M837). Dennoch entstand auch J._____ im Zusammenhang mit der Terminfindung Aufwand: AB.