9.3.2.3.5. Aufwand ab dem 10. November 2024 Nach dem die Einwände der Beklagten verworfen wurden, bzw. diese nicht hinreichend substantiiert sind oder nicht ersichtlich ist, welche konkreten Tatsachenbehauptungen bestritten wurden, ist von folgendem Aufwand von J._____ ab dem 10. November 2023 auszugehen: - 10. November 2023: insgesamt 8 Stunden, wie folgt aufgeteilt: 4.25 Stunden für die Besichtigung der Standorte RV-Platz, RT-Strasse sowie AP._____ in W._____; 0.5 Stunden für die Bürosuche in W._____ ein; 3.25 Stunden für Aufgaben Zusammenhang mit der Planung der Produkte sowie des weiteren Vorgehens in Bezug auf den Aufbau des Geschäfts in U.