Die Beklagte nahm somit auch nach dem 14. November 2024 Leistungen der D._____ AG weiterhin entgegen. In diesem Sinne äusserte die Beklagte im Schreiben vom 24. November 2024 ihr Bedauern, dass "das Mandat ihres aktuellen und in wenigen Tagen endenden Vertrages […] infolge des erforderlichen Aufwandes der Geschäftsführung und der damit verbundenen Kosten in der heutigen Form nicht weitergeführt werden" könne (KB 96 M1025). Eine vorzeitige Beendigung des Auftrags ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich.