Im Übrigen ist es widersprüchlich, einerseits eine "einseitige" Redimensionierung mit dem Argument zu kritisieren, dass ein Betriebserfolg bei weniger Standorten nicht erreichbar sei (Duplik Rz. 18) und andererseits den mit der Standortsuche zum Ausbau des Retail-Geschäfts verbundenen Aufwand als überhöht zu bezeichnen. Zumindest geht auch die Beklagte davon aus, dass die Standortsuche in U._____ und W._____ zum Leistungsauftrag der D._____ AG gehörte (vgl. Duplik Rz. 19). - 52 -