__ insbesondere mit der IT, Marketing und der Logistik an der Erarbeitung eines Reporting- Systems zur Verkaufsleistung (Retail Performance Reporting) gearbeitet und sich mit der Weiterentwicklung der Sortimentierung und der Formatstrategie beschäftigt habe und hierfür einen Aufwand von 3 Stunden hatte (Replik Rz. 33 S. 38). Dies wurde von der Beklagten ebenso wenig rechtsgenüglich bestritten wie der ebenfalls dreistündige Aufwand vom 27. Oktober 2023 für die Durchführung von Wettbewerbsanalysen und die Prüfung von Informationen zur möglichen Akquise von Lieblingsstück oder der zweistündige Einsatz vom 31. Oktober 2023 für die Weiterentwicklung