Für den 26. Oktober 2023 führt der Kläger an, dass J._____ insbesondere mit der IT, Marketing und der Logistik an der Erarbeitung eines Reporting- Systems zur Verkaufsleistung (Retail Performance Reporting) gearbeitet und sich mit der Weiterentwicklung der Sortimentierung und der Formatstrategie beschäftigt habe und hierfür einen Aufwand von 3 Stunden hatte (Replik Rz. 33 S. 38).