Am 16. Oktober 2023 präsentierte J._____ im Rahmen des "Retail Workshops" in Aarau die Ergebnisse der Bestandesaufnahme des Handelsgeschäfts bzw. der Besuche der Verkaufsstellen und zeigte den Handlungsbedarf auf (Klage Rz. 30; Antwort Rz. 18; Replik Rz. 33 S. 31; KB 35 und KB 96 M243). Die Präsentation umfasste rund 50 Folien, auf welchen unter anderem die Defizite im Handelsgeschäft wie die Präsentation der Produkte, fehlende Beschriftungen oder fehlende Werbematerialein visualisiert wurden (Replik Rz. 102, KB 35). Zur Erstellung der Präsentation hatte die Beklagte der D._____ AG im Vorfeld ihren Folienmaster zukommen lassen (KB 96 M120, M124 und M128).