Damit ergibt sich, dass der Kläger für den 12. Oktober 2023 einen Anspruch auf Vergütung der von J._____ im Zusammenhang mit der Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Store Visits und der Begutachtung potenzieller neuer Stores in W._____ aufgewendeten vier Stunden hat. Ebenso zuzulassen sind vier Stunden vom 13. Oktober 2023 für die Vorbereitung des Workshops vom 16. Oktober 2023.