Den Vorschlag für das quantitative und qualitative Reporting der Stores hat J._____ der Beklagten am 11. Oktober 2023 übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Excel-Datei, in welcher die Kennzahlen der einzelnen Filialen der Beklagten erfasst werden konnten (KB 29). Auch wenn der Eindruck - 47 -