Der Aufwand im Zusammenhang mit der Suche nach einem Merchandiser ist insofern ausgewiesen, als J._____ der Beklagten am 2. Oktober 2023 die Kurzprofile dreier Kandidaten hat zukommen lassen. Darin werden in Kurzfassung die persönlichen Eigenschaften der betreffenden Personen sowie deren bisherige Tätigkeiten dargestellt (KB 96 M138). Alsdann hat J._____ die Kandidaten für einen Videocall (VC) mit der Beklagten kontaktiert und die Beklagte hierüber informiert (KB 96 M137). Der behauptete Aufwand von insgesamt einer Stunde – und nicht etwa fünf, wovon die Beklagte ausgeht – erscheint hierfür angemessen.