Damit ist für September 2023 ein Arbeitsaufwand von insgesamt 65 Stunden nachgewiesen, den J._____ im Hinblick auf das Projekt Vertriebsorganisation erbrachte. Dieser ist als notwendig und angemessen zu qualifizieren. 9.3.2.2. Aufwand von J._____ im Oktober 2023 Für Oktober 2023 macht der Kläger einen Aufwand von 110 Stunden geltend, den J._____ im Rahmen des Auftragsverhältnisses erbracht habe (Replik Rz. 33). Soweit die Beklagte die Ausführungen des Klägers rechtsgenüglich bestritten hat, ist nachfolgend auf die einzelnen Positionen einzugehen. Im - 45 -