Unstrittig ist ferner, dass am 14. September 2023 ein rund einstündiges Microsoft-Teams-Meeting zwischen J._____, P._____ und AC._____ zum Thema "Produkte und Produktion" stattfand (KB 12; KB 96 M18). Entgegen den Ausführungen der Beklagten wurde hierfür seitens des Klägers nicht ein Aufwand von sechs Stunden geltend gemacht, sondern lediglich von zwei Stunden, welche die Besprechung selbst sowie deren Vorbereitung beinhalteten. Angesichts dessen, dass es sich um die erste fachliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex handelte und die Beklagte über ein breites Produkteportfolio (Textilien, Schuhe, Accessoires, Schmuck, etc.) verfügt, erscheint dieser Zeitaufwand nachvollziehbar.