Bereits in der vertraglichen Vereinbarung vom 24. August bzw. 5. September 2023 wurde festgehalten, dass die Beklagte über eine "Vielzahl zeitgemässer Marken im Bereich Fashion (Textilien, Schuhe, Accessoires, Fragrances, Schmuck, etc.), sortiert in verschiedenen Zielgruppensegmenten" verfügt. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Aufwand von insgesamt 16 Stunden für die Durcharbeitung der erhaltenen Informationen (4 Stunden am 12. September 2023), das Online-Meeting mit AA._____ inklusive Vor- und