_ zum besseren Verständnis des Markenportfolios statt (KB 11, KB 96 M11 und M14). Bereits in der vertraglichen Vereinbarung vom 24. August bzw. 5. September 2023 wurde festgehalten, dass die Beklagte über eine "Vielzahl zeitgemässer Marken im Bereich Fashion (Textilien, Schuhe, Accessoires, Fragrances, Schmuck, etc.), sortiert in verschiedenen Zielgruppensegmenten" verfügt.