Da die Vergütung nicht vom Arbeitsergebnis, sondern gemäss vertraglicher Regelung vom tatsächlichen Zeitaufwand abhängt, ist im Folgenden zu prüfen, ob die D._____ AG die in Rechnung gestellten Stunden effektiv aufgewendet hat. In einem zweiten Schritt ist zu beurteilen, ob sie mit dem tatsächlich Geleisteten unangemessenen Aufwand getrieben und insofern den Auftrag schlecht erfüllt hat.128