zum Einsatz kommen sollten. Das schafft ein gewisses Vertrauen beim Vertragspartner, dass das Projekt durch diese Personen persönlich betreut werde. Hierfür spricht auch, dass Ziff. E des Vertrages die absehbare Auslastung "des Beraters" offenlegt. Hinweise auf eine „blended rate“ oder die Beteiligung eines grösseren Teams fehlen.