Auch aus dem nachvertraglichen Verhalten ergibt sich kein eindeutiges gemeinsames Verständnis. Die Vereinbarung eines einheitlichen Ansatzes von Fr. 249.00 für vier Mitarbeitende im zeitlich späteren Projekt E._____ (KB 2 lit. E) kann genauso für einen ebenfalls einheitlichen Stundenansatz für alle Personen unter dem Vertrag Vertriebsorganisation sprechen, wie die ausdrückliche Nennung der Personen, für welche dieser Tarif zur Anwendung kommt, dagegen sprechen kann. Der Wortlaut und die Äusserungen der Parteien sind daher nach dem Vertrauensprinzip auszulegen.