9.2.2.3. Stundenansatz der beigezogenen Personen Es ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln, ob der vereinbarte Stundenansatz von Fr. 249.00 ausschliesslich für den Aufwand der namentlich genannten O._____ und J._____ zur Anwendung gelangen sollte oder auch für denjenigen weiterer Mitarbeitender der D._____ AG verrechnet werden darf.