Sie wurden im Rahmen fachlich abgegrenzter Einzelleistungen beigezogen. Bei der erstellten Wettbewerbsanalyse sowie der Standort-Bu- siness-Planung für die neuen Standorte handelt es sich – wenngleich fachlich anspruchsvoll – im Rahmen der Gesamtleistung um klar abgrenzbare Teilarbeiten, deren Ergebnis jeweils durch den Projektleiter J._____ konsolidiert, verantwortet und gegenüber der Beklagten vertreten wurde. So präsentierte er die von L._____ und M.__